Die Landesvorsitzenden der Thüringer LINKEN zum gestrigen Flüchtlingsgipfel

PressemitteilungenUlrike Grosse-Röthig

Christian Schaft:

„Ein Bundesland hat in der gestrigen MPK deutlich gemacht, dass der Weg der Abschottung nicht funktionieren kann und fordert endlich ein Umdenken. Ich danke Bodo Ramelow für seine klare Haltung. Wir brauchen vernünftige Bleibeperspektiven und einen Spurwechsel im Aufenthaltsrecht statt Abschiebedebatten und Zäune an den Außengrenzen.“

Ulrike Grosse-Röthig:

„Wir wollen und brauchen klare Bleibeperspektiven für Geflüchtete die hier seit Jahren leben und mit Duldungen zu kämpfen haben. Eine faire Verteilung der Kosten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden muss dafür die Grundlage sein. Statt einer Verschärfung des Asylrechts und Lagern an den Grenzen Europas ist ein kluges und zukunftsgerichtetes Aufenthaltsrecht das Gebot der Stunde.”.
 

Protokollerklärung des Freistaates Thüringen: 

Die aktuellen Probleme bei der Bewältigung der flüchtlingspolitischen Herausforderungen bedürfen eines klaren Bekenntnisses des Bundes, die Kommunen und Länder aktuell und auch perspektivisch finanziell nicht allein zu lassen. Dazu bedarf es eines atmenden Systems, bei dem nicht pauschale Summen, sondern pro-Kopf-Finanzierungen zu Grunde gelegt werden, einschließlich der Kosten der Unterkunft. Dies ist die Voraussetzung für den notwendigen Ausbau der erforderlichen kommunalen und Landes-Infrastruktur. Als Bestandteil der finanziellen Verantwortung des Bundes sieht Thüringen auch die Übernahme der Kosten durch den Bund, die sich aus der Kleeblatt-Verlegung des Bundes und bei der Unterbringung und Versorgung humanitärer Sonderfälle für die kommunalen Kostenträger ergeben. 

Flankierend bedarf es des von der Bundesregierung angekündigten fortschrittlichen Paradigmenwechsels in der Migrationspolitik, anstatt einer Reihe aufenthaltsrechtlicher Verschärfungen, der Verlagerung von Asylverfahren an die EU-Außengrenzen und weiterer Abschottungsmaßnahmen. Der notwendige Paradigmenwechsel sollte auch weitere Zugeständniss e bei der Vereinfachung der Arbeitsmöglichkeiten von geduldeten Flüchtlingen beinhalten. Das Chancen-Aufenthaltsrecht sollten auch Menschen nutzen können, die seit drei Jahren geduldet sind oder mit Aufenthaltsgestattung als Asylbewerber in Deutschland leben. Um einen Spurwechsel zu ermöglichen, müsste die maßgebliche Norm des § 10 AufenthG (Aufenthaltstitel bei Asylantrag) geändert bzw. aufgehoben werden.