Bürgergeld: Was sagt DIE LINKE in Thüringen dazu?

1. Wie bewerten wir den ursprünglichen Entwurf?

Der Ampel-Entwurf zum Bürgergeld war keine Abkehr und keine Überwindung vom Hartz-IV-System. Insbesondere die Höhe des Regelsatzes ist viel zu niedrig, die Bedarfe werden nach wie vor künstlich kleingerechnet, die Erhöhung ist lediglich eine nachholende Anpassung an die Inflation aus 2022. Sanktionen bleiben möglich, Strafen des Jobcenters können also das eigentlich vorgegebene Existenzminimum weiter reduzieren. Die Sanktionen im Kompromiss zum Bürgergeld schöpfen den Spielraum, den das Bundesverfassungsgericht zugelassen hat, vollständig aus.

In einigen Details enthält der Entwurf reale Verbesserungen für die betroffenen Menschen: SGB-II-Beziehende werden nicht mehr gezwungen, jeden (schlechten) Job zu ergreifen. Stattdessen liegt der Fokus auf Qualifizierung und Ausbildung, was gerade für Bremen und Bremerhaven wichtig ist. Die Zuverdienstmöglichkeiten werden erweitert und helfen so Menschen, die teils unfreiwillig als „Bedarfsgemeinschaften“ zusammengerechnet werden.

2. Was wollte die Union?

CDU und CSU haben eine menschenverachtende, vorurteilsbeladene und stigmatisierende Kampagne gegen Leistungsbeziehende gefahren. Sie haben mit falschen Zahlen argumentiert und versucht, jeden systematischen Fortschritt im neuen Gesetz zu verhindern. Die Union will die die Fortsetzung von Daumenschrauben, Zwang und Bevormundung. Wer in Erwerbslosigkeit fällt und auf Sozialleistungen angewiesen ist, wird nicht als Inhaber*in von Rechten auf soziale Mindeststandards dargestellt, sondern als jemand, die*der den Sozialstaat potenziell ausnimmt und nur hart genug rangenommen werden muss, um zum erwünschten Verhalten gebracht zu werden- egal ob Alleinerziehend, psychisch belastet oder vorübergehend arbeitslos. Mit einer inszenierten Neiddebatte anlässlich der vermeintlichen Annehmlichkeiten des Bürgergelds hat die CDU insbesondere Niedriglohn-Beschäftigte und Sozialleistungsbeziehende gegeneinander ausgespielt. Gleichzeitig hat die CDU im Bund und im Land Bremen nichts für bessere Löhne im unteren Einkommenssegment getan, im Gegenteil: Sie stimmte sowohl im Land Bremen als auch im Bund gegen Mindestlohnerhöhungen, gegen mehr Tarifbindung und gegen Maßnahmen zur Eindämmung prekärer Beschäftigung.

3. Wie bewerten wir das Ergebnis des Vermittlungsausschusses?

Nachdem die Union das Gesetz am 14. November im Bundesrat blockiert hat, musste die Bundesregierung, die das Bürgergeld-Gesetz mit Wirkung zum 1.1.2023 durchbringen will, mit der Union verhandeln. Die Union hat diese Situation genutzt, um mit der Ampel wesentliche Verschlechterungen am ursprünglichen Gesetzentwurf zu vereinbaren: Die vorgesehene Schonfrist in Bezug auf angesparte Vermögen und die eigene Wohnung („Karenzzeit“) wurde halbiert, das Schonvermögen selbst massiv herabgesetzt, der Ausschluss von Sanktionen für Leute, die neu in Hartz IV rutschen („Vertrauenszeit“), ganz aufgehoben. Damit werden geplante Verbesserungen wieder zurückgenommen, die ein substanzieller Fortschritt der Reform gewesen wären. Insbesondere die Rücknahme zuvor deutlich verringerter Sanktionen ist ein Verlust. Die Vertreter:innen der LINKEN im Vermittlungsausschuss haben dieses Verhandlungsergebnis abgelehnt, denn es enthält im Vergleich zum vorherigen Gesetzentwurf ausschließlich Verschlechterungen.

4. Wie bewerten wir das Gesamtgesetz im Verhältnis zum Status Quo (vor Corona)?

Das so geänderte Bürgergeld ist keine „große Sozialreform“ mehr und erst recht keine Überwindung von Hartz-IV. Im Vergleich zum alten Recht bedeuten die Veränderungen dennoch einige Verbesserungen, insbesondere bei Qualifizierung und Arbeitsmarktmaßnahmen. Der Weg zur Abschaffung von Hartz IV ist wieder deutlich länger geworden als er vor den Ampel-Unions-Verhandlungen mal war. Schlechter als das bisherige Hartz IV ist das nun ausgehandelte „Bürgergeld“ nicht. Es ist alles andere als gut, aber besser.

5. Was wollen wir als LINKE stattdessen?

Als LINKE wollen wir für erwerbslose Menschen und Menschen in prekären Jobs, die beim Amt aufstocken müssen, ein Leben in Würde, mit Perspektive, Unterstützung und ohne Angst. Dazu gehören zentral: armutsfeste Regelsätze, die nicht gekürzt werden dürfen, weil sie als soziokulturelles Existenzminimum die Würde des Menschen (Art. 1 GG) absichern. Diesem Anspruch wird die Bürgergeld-Reform bei weitem nicht gerecht.

Für Millionen Menschen ist die Erhöhung der Regelsätze zum 1. Januar von existenzieller Bedeutung, um sich Lebensmittel, eine warme Wohnung und ein Minimum an sozialer Teilhabe leisten zu können. Die Verbesserungen, die im Bürgergeld-Entwurf weiterhin enthalten sind, werden von uns unterstützt. Wir machen uns und den Menschen nichts vor: Es bleibt dringliche Aufgabe, für eine echte Abkehr vom Hartz-IV-Regime und eine armutsfeste, sanktionsfreie Grundsicherung nach Kräften einzutreten.