Der Gesetzliche Mindestlohn ist längst überfällig!

Der DGB hat erklärt, den 24. Februar zu einem Aktionstag gegen prekäre Beschäftigung und Leiharbeit zu machen. Besonders unterstützen wir das Vorhaben, erneut die Forderung nach einem bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn in die Öffentlichkeit zu bringen. Vor dem Hintergrund der so genannten Arbeitnehmerfreizügigkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den Beitrittsstaaten zur Europäischen Union vom 1. Mai 2004, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn, die ab 1. Mai 2011 uneingeschränkt angewendet werden wird, erhält diese Forderung eine zusätzliche Dringlichkeit. Weiter

Erklärung als PDF-Dokument