
Die Thüringer Gemeinden und Städte befinden sich seit Jahren in einer Situation, die es ihnen zunehmend erschwert, die gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen und durch eigene Leistungsangebote das Leben in den Kommunen lebenswert zu gestalten. Die Ursachen für diese Entwicklung sind vordergründig nicht bei den Kommunen selbst zu suchen. Vielmehr hat das Land Thüringen in den vergangenen Jahren durch willkürliche Kürzungen, intrasparente Berechnungen des kommunalen Finanzbedarfs, politisch motivierte Unterstellungen bei den Prognosen zu kommunalen Einnahmen und eine überproportionale Beteiligung der Kommunen an der Konsolidierung des Thüringer Landeshaushaltes diese Krise der kommunalen Haushalte maßgeblich herbeigeführt.
Dem gesetzlichem Zwang zur Erhöhung der gemeindlichen Grundsteuern und der Gewerbesteuer sind die Thüringer Gemeinden weitgehend nachgekommen, weil sie keine finanziellen Kürzungen bei Landeszuweisungen in den Folgejahren verkraften können. Nunmehr rechnet das Land diese Steuermehreinnahmen zum Nachteil der Gemeinden und Städte in voller Höhe beim Kommunalen Finanzausgleich an. Diesen Steuererhöhungen sind harsche Diskussionen mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort vorausgegangen. Kein ehrenamtliches Mitglied in den Gemeinderäten und kein Bürgermeister haben diesen zusätzlichen Abgabenbelastungen freien Herzens zugestimmt. Sicherlich gab es in einzelnen Gemeinden noch Potentiale, die gemeindlichen Hebesätze anzupassen, doch dies hätte im Dialog zwischen Landes- und Kommunalpolitik vor Ort diskutiert werden müssen. Anstatt im System des Kommunalen Finanzausgleichs vertikale Anreize zu schaffen, wurde durch die Gesetzesänderung ein enormes Konfliktfeld von der Landes- auf die Kommunalebene herunterdelegiert, dem sich die meist ehrenamtlichen Kommunalpolitiker nicht entziehen konnten. DIE LINKE. Thüringen fordert das Land auf, sich endlich dem Dialog mit der kommunalen Ebene zu stellen!
Es ist sachlich und fachlich unseriös, die Steuermehreinnahmen infolge des gesetzlichen Zwangs zur Erhöhung der gemeindlichen Hebesätze erneut für 2012 in Ansatz zu bringen. Bereits mit dem Kommunalen Finanzausgleich für 2011 hat das Land die zusätzlichen Mehreinnahmen einkalkuliert. Der Kommunale Finanzausgleich für 2012 stellt in diesem Bereich eine Fortschreibung des Vorjahres dar, wobei sich die kalkulierten Steuermehreinnahmen fortpflanzen. Deshalb würde eine erneute Berücksichtigung der möglichen Steuermehreinnahmen zu einer Doppelbuchung führen, die real zu einer unsachgerechten Kürzung bei den Kommunen führt. DIE LINKE. Thüringen fordert das Land auf, auf die doppelte Berücksichtigung der Steuereinnahmen zu verzichten!
Nach wissenschaftlichen Untersuchungen müssten die Thüringer Kommunen jährlich rund 1,5 Mrd. Euro in die Unterhaltung ihrer Infrastruktur investieren. Seit fast einem Jahrzehnt beträgt die kommunale Investitionsquote nur gut die Hälfte dessen, was unbedingt erforderlich ist. Damit baut sich ein Investitionsstau auf, der die Leistungsfähigkeit der Kommunen zunehmend bedroht und vorhandenes Vermögen verfallen lässt. Die geringe kommunale Investitionsquote resultiert aber aus dem Unvermögen, den Finanzbedarf der Gemeinden und Städte korrekt zu ermitteln. Die Kommunen können durch die Mittel investieren, die ihnen zur Verfügung stehen. Die Landesregierung interpretiert den Begriff des Bedarfes schlichtweg falsch. Die Abschaffung der zweckgebundenen kommunalen Investitionspauschale, die insbesondere den Gemeinden und Städte in schwierigen Haushaltslagen geholfen hat, war landes- und kommunalpolitisch falsch.
DIE LINKE. Thüringen fordert das Land auf, die kommunale Investitionspauschale in Höhe von 20 Euro pro Einwohner wieder einzuführen!
Die Kommunen begrüßen die beschlossene und bereits in Anwendung befindliche Ausweitung der Kindertagesstätten. Die im Gesetzgebungsverfahren zugesicherte Ausfinanzierung der neuen gesetzlichen Vorgaben hat nicht stattgefunden. Es bleibt der faktische Umstand, dass die Gemeinden und Städte einen Teil der zusätzlichen Aufwendungen durch erhöhte Eigenmittel und zusätzlich durch höhere Elterngebühren selbst tragen müssen. Ursächlich für diese Entwicklung ist vor allem die intransparente Bedarfsberechnung und Einbeziehung der Kita-Finanzierung in den Kommunalen Finanzausgleich. DIE LINKE. Thüringen fordert das Land auf, die Mittel für die Kita-Finanzierung separat im Haushalt des zuständigen Kultusministeriums auszuweisen und als besondere Zuweisung zweckgebunden pro Kind an die Gemeinden und Städte auszuzahlen!
Die finanzielle Ausstattung der Kommunen für sogenannte freiwillige Leistungen hat zwischenzeitlich ein Niveau erreicht, dass es den Gemeinden und Städten nur noch in Ausnahmefällen ermöglicht, tatsächlich freiwillige Leistungen vorzuhalten. Das Landesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass die Gemeinden und Städte neben den Pflichtleistungen auch über ausreichend Mittel für andere Angebote verfügen müssen, die das Leben in den unterschiedlichen Gemeinden auszeichnen. Die verfassungsrechtlich anerkannte Quote von drei bis zehn Prozent des Verwaltungshaushaltes wird durch die fragwürdige Mittelzuweisung des Landes seit Jahren auf das Gröblichste verletzt. Für 2012 soll die Quote nur noch ein Prozent betragen. Wir fordern das Land auf, sich bei der Bedarfsberechnung der Kommunen an der unteren Grenze von drei Prozent für freiwillige Leistungen zu orientieren!
Die von der Landesregierung beabsichtigte Einführung einer sogenannten „kommunalen Reichensteuer“ ist sachfremd. Die strukturellen Verwerfung im Kommunalen Finanzausgleich lassen sich unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht dadurch abmildern, dass einzelne besonders Struktur starke Gemeinden an den Landestopf einen Teil ihrer Steuereinnahmen abführen, um so das Land von seiner Verantwortung gegenüber den Gemeinden und Städte zu entlasten. DIE LINKE. Thüringen fordert das Land auf, Maßnahmen zu ergreifen, die die kommunale Kooperation befördern und kommunale Konkurrenz verhindert!
Es ist nachvollziehbar, dass das Land die Kommunen ermuntert, im vertretbaren Maße ihre eigenen Einnahmen zu verbessern. Dies darf aber letztlich nicht dazu führen, dass eigene kommunale Anstrengungen durch die Wirkungsmechanismen des Kommunalen Finanzausgleichs zunichte gemacht werden. Die beabsichtigte Anhebung der Ausgleichsquote zur Auszahlung der Schlüsselzuweisungen von bisher 70 Prozent auf künftig 80 Prozent halten wir deshalb für kontraproduktiv. Eigene gemeindliche Anreize werden dadurch nivelliert. Es ist zudem zu befürchten, dass mit der Anhebung der Ausgleichsquote insbesondere die kleinen und ineffizienten Strukturen gefördert werden. DIE LINKE. Thüringen fordert das Land auf, dafür zu sorgen, dass durch finanzielle Verrechnungen keine ineffizienten Strukturen dauerhaft alimentiert werden!
Bei der Finanzzuweisung des Landes an die Gemeinden und Städte sind die Belastungen besonderer Aufgaben gesondert berücksichtigen. Alle Kurstädte und Städte mit Hochschulen erbringen eine besondere landespolitische Leistung, die zusätzliche Aufgaben und damit Kosten in den Kommunen verursachen. Davon profitieren das Land und alle Gemeinden und Städte. Trotzdem werden diese zusätzlichen Kosten nicht bei den Finanzzuweisungen berücksichtigt. DIE LINKE. Thüringen fordert das Land auf, durch eine Veränderung bei der Hauptansatzstaffel den Status der Kurorte und Hochschulstädte gesondert zu würdigen! Die Finanzierung der übertragenen Aufgaben, die die Kommunen durch gesetzlichen Zwang des Landes erfüllen, ohne sich dagegen wehren zu können, ist nicht gesichert. Obwohl das Land aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet ist, die Kosten für die Erbringung dieser Aufgaben zwingend zu übernehmen, wurden die Landesmittel 2011 halbiert. Der Kürzung lagen Datenerhebungen zu Grunde, die nicht nachvollzogen werden können. Die Kommunen wehren sich nicht gegen eine erneute Evaluierung der Kosten. Doch dieses neue Verfahren muss eine Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Strukturen ermöglichen. DIE LINKE. Thüringen fordert das Land, den Gemeinden und Städte die Mittel für die Erbringung der übertragenen Aufgaben zur Verfügung zu stellen, die sie nachweislich benötigen!
Das Land Thüringen kann sich eine weitere Verzögerung bei der unbedingt erforderlichen Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform nicht leisten. Die Gemeinden und Städte haben in den zurückliegenden Jahren im Rahmen der Freiwilligkeitsphase gezeigt, dass sie sich dieser Herausforderung stellen. Viele sinnvolle Gemeindeneugliederungsmaßnahmen scheiterten allerdings am Unvermögen der Landräte, Zusammenschlüsse über die Kreisgrenzen hinweg zu ermöglichen. Das Blockadeverhalten der Landräte ist durch landespolitische Entscheidungen aufzuheben. Darüber hinaus muss das Land endlich einen verbindlichen Rahmen für eine künftige Neugliederung des Landes vorgeben, an dem sich die kommunale Ebene orientieren kann. Hierbei ist es kontraproduktiv, dass in der gegenwärtigen Phase der Freiwilligkeit die finanzielle Förderung von effizienteren Gemeindestrukturen nicht fortgeführt werden soll. DIE LINKE. Thüringen fordert das Land auf, sich einer Modernisierung im Zusammenhang mit einer umfassenden Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform nicht länger zu verschließen!
Kommunale Verwaltungen arbeiten heute im Spannungsfeld von Modernität und Tradition. Die wesentlichen Regelungen entstammen einem kommunalen Verwaltungsverständnis, dass nicht mehr zeitgemäß ist und den besonderen Anforderungen in den Kommunen gerecht wird. Insbesondere im Bereich des kommunalen Haushaltsrechts müssen die Gemeinden und Städte flexibler agieren können. So wirken sich beispielsweise derzeit die starren Regelungen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit hemmend auf die kommunalen Bestrebungen aus, durch zusätzliche Investitionen eine gesteigerte Effizienz bei der Betreibung und Unterhaltung kommunalen Anlagen zu erreichen. DIE LINKE. Thüringen fordert das Land auf, das kommunale Haushaltsrecht weiter zu flexibilisieren und insbesondere Investitionsvorhaben zu erleichtern, infolge derer Effizienzgewinne zu Entlastungen in Folgejahren führen!
Die zunehmenden Spannungen in den gemeindlichen Haushaltes resultieren aber auch aus der steigenden Last der Kreisumlage. Für die Landkreise stellt die Kreisumlage inzwischen die dominierende Einnahmequelle dar. Dieses ist nicht sachgerecht und widerspricht dem ursprünglichen Zweck der Kreisumlage, nur die besonderen Spitzen von fehlenden Einnahmen abzudecken. Mit einer Reform der aktuellen Landkreise, die nicht bloß die Fusion anstrebt, sondern diese kommunale Ebene grundsätzlich neu ordnet, könnten die Kreis deutlich effizienter werden und somit gleichfalls einen entlastenden Beitrag für die kreisangehörigen Gemeinden leisten. DIE LINKE. Thüringen fordert das Land auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zumindest einen weiteren Anstieg der Kreisumlage zu verhindern!
Im gesamten Spannungsfeld der kommunalen Haushalte sind letztlich die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden und Städte von den politischen Entscheidungen betroffen, indem Leistungen und Angebote eingeschränkt oder eingestellt oder Abgaben erhöht werden. Die Entwicklung der Einkommen der privaten Haushalte erfolgte nicht gleichmäßig mit der Entwicklung der Abgabenlast. Inzwischen stellt die Summe der Abgabenlast ein bedrohliches Potential dar, welches das Vertrauen in Politik und Demokratie beschädigt. DIE LINKE. Thüringen fordert das Land auf, bei allen Maßgaben zur Erhöhung der kommunalen Abgaben auch die Belastungsgrenze der Einwohnerinnen und Einwohner zu berücksichtigen!
14.12.2011
Sascha Bilay
Mitglied des Landesvorstandes DIE LINKE. Thüringen