Zur Schlichtung und Entscheidung von Streitigkeiten über die Auslegung und Anwendung der Bundessatzung der Partei „DIE LINKE.“ und der Satzung des Landesverbandes sowie Wahlanfechtungen wählt der Landesparteitag ein Landesschiedskommission, das seine Aufgaben gem. § 14 PartG erfüllt. Die Landesschiedskommission und die Schiedskommissionen der Gebietsverbände entscheiden auf der Grundlage der vom Bundesparteitag beschlossenen Schiedsordnung.
Mitglieder im Landesschiedsgericht: